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Infoblatt

 

  • Erstgespräch: Kennenlernen, Probleme besprechen, Antragsunterlagen ausgeben, um spätere Wartezeiten zu vermeiden.

  • Probatorische Stunden und Erstgespräch mit insgesamt max. 5 Stunden Diagnostik und Antragstellung

      • Diagnostik: Basis- und störungsspezifische Tests, biografische Anamnese, psychodynamische Verfahren, Intelligenz- und Leistungsdiagnostik.
      • Liegt ein behandlungsbedürftiges Störungsbild vor?
      • Ist ein therapeutisches Arbeitsbündnis möglich?

  • Ausgabe der Antragsunterlagen:

      • Konsiliarbericht: Vom Arzt auszufüllen, um körperliche Ursachen auszuschließen.
      • PTV 1: Vom Hauptversicherten auszufüllen. Name und Krankenversicherungsnummer des Kindes (links oben), Name und Krankenversichertennummer des Hauptversicherten (rechts, grau unterlegt) und Unterschrift.

    • Wichtig: PTV 1 und Konsiliarbericht wieder an die Praxis zurückgeben.

  • Praxisregeln:

      • Bitte erscheinen Sie pünktlich, sodass die vorherige Therapiestunde nicht gestört wird. Bitte holen Sie Ihr Kind pünktlich von der Therapie ab.
      • In der Praxis befinden sich keine Warteräume, da alle Räume therapeutisch genutzt werden.

    • Wichtig: Eine kostenfreie Absage von Terminen ist nur mind. 3 Tage im Voraus bis 9 Uhr möglich: Gründe wie Erkrankungen, Unfälle, schlechtes Wetter, ungünstige Verkehrsbedingungen, Ausfall von Zügen etc. werden nicht berücksichtigt. Hinweise dazu sind auf der Seite der Psychotherapeutenvereinigung Berlin zu finden. Das Ausfallhonorar beträgt 50 Euro und wird nicht von der Krankenkasse erstattet. In einer Praxis für Psychotherapie werden nur feste Termine vergeben. Meist kann deshalb ein versäumter Termin nicht mehr kurzfristig vergeben werden.
      Absagen telefonisch von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 069/37560563. (An Wochenenden und an Feiertagen werden keine Nachrichten entgegen genommen).
      • Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann keine volle Therapiestunde von 50 Minuten mehr abgerechnet werden. Damit gilt die Stunde als versäumt.

  • Privatpatienten:

      • Nach dem Erstgespräch zeitnah die Formalitäten für den Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse abklären, zusenden lassen, ausfüllen und bei der Therapeutin einreichen. I.d.R. ist ein Bericht, seitens der Therapeutin, an die Kasse erforderlich. Das kostet Zeit.

    • Wichtig: Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen, unabhängig davon, ob die Bewilligung der Kasse schon vorliegt oder nicht.

  • Beendigung, Unterbrechung und Nachsorge:

      • Therapieunterbrechungen von mehr als 2 Wochen wirken sich ungünstig auf den therapeutischen Erfolg aus.
      • Zum Behandlungsende, aber auch wenn die Therapie vorzeitig abgeschlossen werden kann, ist eine Abschlussstunde für das Kind therapeutisch wichtig.
      • Bitte halten Sie eine 14-tägige Kündigungsfrist ein.
      • Eine Therapieverlängerung ist, je nach Indikation, möglich und sollte ebenfalls rechtzeitig besprochen werden.
      • Nach Beendigung der Therapie, stehen dem Patienten noch maximal 150 Minuten zur Nachsorge zur Verfügung, die mindestens 1x im Quartal in mindestens 30-Minuten-Einheiten genutzt werden können.

  • Allgemeines:

      • Die Eltern oder andere Bezugspersonen werden insbesondere bei jüngeren Kindern im Verhältnis 1:4 mit einbezogen.
      • Bei älteren Kindern und insbesondere bei Verhaltensproblemen werden die Eltern oder andere Bezugspersonen im Verhältnis 4:1 mit einbezogen.
      • Familiensitzungen und Paartherapie können, je nach Indikation, hilfreich und erforderlich sein.
      • Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern wird der sorgeberechtigte Elternteil über die Therapie informiert.

    • Wichtig: Besondere Absprachen bitte mit der Therapeutin rechtzeitig besprechen